Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Der Schwerpunkt Verkehrsrecht lässt sich in drei Bereiche unterteilen. Man unterscheidet zwischen Zivilrecht zur Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeitsrecht, beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretung oder Rotlichtmissachtung und dem Bereich Strafrecht, bei dem die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren beispielsweise wegen Fahrerflucht oder bei Fahrten unter Alkoholeinfluss einleitet.

Der Gang zum Rechtsanwalt ist im Bereich des Verkehrsrechts immer ratsam, auch dann, wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und der Unfallgegner ein Schuldeingeständnis abgegeben hat. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit mir auf, noch bevor Sie sich gegenüber dem Versicherer oder der Ermittlungsbehörde geäußert haben. Ein falsches Wort, das dem juristischen Laien als solches gar nicht auffällt, kann fatale Folgen haben. Hat sich der Sachbearbeiter einer Versicherung erst einmal „festgebissen", ist es schwer, ihn von seinem Standpunkt abzubringen. 

Auch die Schadenhöhe kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt richtig berechnen. Keine Versicherung der Welt wird Ihnen Positionen zahlen, die Sie gar nicht geltend gemacht haben. So wird immer wieder Nutzungsausfall nur für die im Sachverständigengutachten angegebene Zeit geltend gemacht ohne Berücksichtigung von Schadenermittlungs- und Überlegungszeiträumen. Auch bei Mietwagen gibt es einige Besonderheiten zu beachten, über die ich Sie gerne aufkläre. So kann beispielsweise eine falsche oder unterbliebene Beratung Ihrer Werkstatt zu erheblichen Forderungen führen, die am Ende Sie zu tragen haben, wenn Sie einen zu „großen" Mietwagen oder einen Mietwagen zum falschen Tarif gewählt haben. Eine Beratung der gegnerischen Versicherung hingegen wird dazu führen, dass Sie Ihre Rechte nicht in vollem Umfang wahrnehmen werden, da die gegnerische Haftpflichtversicherung natürlich im eigenen Kosteninteresse handelt.

Da ein Verkehrsunfall mitunter bis zu vier Rechtsfälle nach sich ziehen kann, empfehle ich hier grundsätzlich jedem den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die für nicht allzu hohe Prämien von fast jedem Versicherer angeboten werden. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, zögern Sie gleichwohl nicht, die Kostenfrage anzusprechen. Bei Alleinschuld des Unfallgegners hat die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten, auch außergerichtliche, zu tragen, bei Teilschuld gilt dies anteilig entsprechend dem Grad des Verschuldens. Zudem betrachte ich jede einzuleitende Maßnahme grundsätzlich auch von der wirtschaftlichen Seite, damit die Rechtsanwaltskosten nachher nicht höher sind als die Geldbuße. 

  • Unfallregulierung mit der Geltendmachung von Schadenersatz,
  • Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagen etc.
  • Ordnungswidrigkeitsrecht
  • Fahrverbot und Führerscheinentzug
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)
  • Strafrechtliche Verfahren bei Verkehrsunfallflucht