Reiserecht

Reiserecht

Kaum etwas ist ärgerlicher als sich die schönste Zeit des Jahres vermiesen zu lassen, weil die gebuchte Reise aufgrund von Verspätung oder Annullierung nicht oder nicht rechtzeigt angetreten werden konnte oder weil die erbrachten Leistungen nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. In all diesen Fällen werde ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft prüfen und diese für Sie geltend machen.